Expertin für „Möglichkeiten für einen würdevollen Verbleib nach dem Tod – Wenn das Tier beim Haustierarzt bleibt“

(Erschienen in „NIPPERS 1/2012, Dähne Verlag, Ettlingen")

Wenn das Tier beim Haustierarzt bleibt

Muss ein Tier eingeschläfert werden, sollte man für die schmerzlose Erlösung am besten einen Termin vereinbaren, der außerhalb des alltäglichen und oft hektischen Praxisbetriebes liegt. So kann sich der Tierbesitzer in Ruhe von seinem Vierbeiner verabschieden, und das Tier kann in Würde von seinen Leiden erlöst werden. Viele Tierbesitzer wünschen ein stressfreies Einschläfern in der für den Hund gewohnten Umgebung, also zu Hause. Das wird vorher mit dem Haustierarzt abgesprochen. Je nachdem, ob das Tier aufgeregt ist, gibt der Tierarzt zuvor ein beruhigendes Medikament. Ist das Tier entspannt, erhält es intravenös eine Spritze, die zum schmerzfreien Tod führt. Die Sorge der Besitzer, das Tier würde während dieses Prozesses leiden, ist unbegründet.

Die Rolle des Tierarztes

Für den Besitzer ist diese schmerzliche Phase des „sich Verabschiedens“ eine erhebliche psychische Belastung. Hier ist ein einfühlsamer Tierarzt wichtig, der sensibel mit dem Thema umgeht. Insbesondere bei der Frage, wann der richtige Zeitpunkt zum Erlösen des Tieres gekommen ist. Der Tierarzt steht als Mediziner und Mensch zugleich dem Besitzer beratend zur Seite. Idealerweise hat der Tierarzt den Patienten über Jahre vertrauensvoll begleitet und kennt ihn und sein Krankheitsbild. Er kann die Situation, in welcher sich das Tier befindet, entsprechend gut einschätzen und eine professionelle und ehrliche Beurteilung über Gesundheitszustand und Lebensqualität des Patienten abgeben.

Was bedeutet Euthanasie?

In der Tiermedizin bezeichnet man als Euthanasie die schmerzlose Tötung eines Tieres. Es geht darum, das Tier von seinem Leiden zu erlösen.

Nach dem Tod

Möchte der Besitzer sein Tier im eigenen Garten begraben, ist das in Deutschland möglich, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Das ausgehobene Loch sollte 80 cm tief sein, und ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden.

Alternativ nimmt sich der Tierarzt des toten Tieres an und kümmert sich darum, dass es in eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht wird. Des Weiteren kann über den Tierarzt eine Firma mit der Verbrennung des Tieres in einem Haustier-Krematorium oder ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung auf einem Tierfriedhof oder einer Einäscherung beauftragt werden.